Der Lockdown geht weiter. Weite Teile des Einzelhandels bleiben weiter geschlossen. (Themenbild)
Niedersachsen fährt das öffentliche Leben weiter herunter. Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar geeinigt, um die dramatische Ausbreitung des Coronavirus in den Griff zu bekommen. Teilweise wurden die Maßnahmen im Vergleich zur vorhergehenden Lockdown-Phase noch einmal verschärft. Folgende Punkte gelten ab dem 11. Januar in Niedersachsen:
Bis zum 31. Januar sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt. Ausnahmen für Kinder, die nicht älter als 14 Jahre sind, gibt es nicht mehr.
In sogenannten Hotspots kann der Bewegungsradius auf 15 Kilometer rund um den Wohnort beschränkt werden. Dies gilt für Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Dies gelte, sofern kein triftiger Grund vorliege. "Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar", heißt es im Beschluss.
Die Schulen bleiben bis Ende Januar größtenteils geschlossen. Die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen müssten auch in diesem Bereich "entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden". In Niedersachsen gibt es "unterschiedliche Antworten auf unterschiedliche Schulformen", wie Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) nach dem Bund-Länder-Gespräch sagte. Abschlussklassen können weiter in die Schulen gehen. An weiterführenden Schulen gibt es ab dem 11. Januar digitalen Unterricht. Für Grundschüler gibt es eine Woche Distanzunterricht, ab 18. Januar dann Unterricht im Wechselmodell mit geteilten Klassen.
Für Kitas gibt es in den Ländern unterschiedliche Regelungen: In Niedersachsen wird die Kinderbetreuung in den Tagesstätten auf eine Notbetreuung mit einem auf 50 Prozent reduzierten Angebot umgestellt. Falls der Bedarf wider Erwarten höher sein sollte, werde man das Angebot ausweiten, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am 5. Januar nach dem Gespräch er Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
Jedes Elternteil erhält 2021 zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld. Für Alleinerziehende gibt es 20 zusätzliche Tage. Der Anspruch soll auch in Fällen gelten, in denen eine Kinderbetreuung zu Hause erforderlich ist, weil Schule oder Kindergarten pandemiebedingt geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
Der Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser und Apotheken dürfen weiterhin öffnen. Betriebe, die körperbezogene Dienstleistungen anbieten, sind weiterhin geschlossen. Das betrifft Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios. Notwendige Behandlungen sind allerdings weiter möglich. Physio- und Ergothearpie, Logopädie sowie Fußpflege dürfen angeboten werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. Januar.
Die Maskenpflicht gilt weiterhin in allen Innen- und Außenbereichen, in denen sich Menschen auf engem Raum beziehungsweise längere Zeit aufhalten. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass bereits auf Parkplätzen von Behörden und Arztpraxen eine Mund-Nasen-Bedeckung aufgesetzt werden muss. Das gilt dementsprechend auch für Eingangsbereiche und davor liegende Räume.
Im Prinzip schon, aber Arbeitgeber werden von Bund und Ländern "dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen". Auch Betriebskantinen müssen nun geschlossen werden, "wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen".
Im Prinzip muss in jedem Unternehmen und jeder Behörde eine Alltagsmaske getragen werden. Dabei gelten zwei Ausnahmen. Erstens: Wenn man sich an seinem Arbeitsplatz befindet und zu anderen Personen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten kann. Zweitens: Wenn die Art der Tätigkeit das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zulässt.
Wenn öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Parteien, Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse rechtlich vorgeschriebene Sitzungen abhalten müssen, dürfen sie dazu in geschlossenen Räumen zusammenkommen. Dabei müssen alle Beteiligten allerdings das Abstandsgebot einhalten.